Gesundheit für alle – zwischen Ordnung und Freiheit
Zu den Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen, die Strategie für Traditionelle, komplementäre und integrative Medizin (TCIM) und anthroposophisches Engagement für die allgemeine Gesundheit – ein Kommentar der Medizinischen Sektion.
Mit Interesse und Skepsis haben viele auf die WHO-Verhandlungen zur Neuauflage der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und des Pandemieabkommens geschaut. Mitarbeitende der Medizinischen Sektion haben deshalb diesen Prozess und dessen Ergebnisse verfolgt, mit der Überzeugung, dass das Recht des Einzelnen, frei und informiert über die eigene persönliche medizinische Versorgung zu entscheiden, höchsten Wert hat. Außerdem ist es wichtig, eine Medizin anzubieten, die jeden Menschen als ein Wesen aus Körper, Seele und Geist anerkennt. Diese Werte stehen im Mittelpunkt der Sektionsarbeit. Könnte man zu den WHO-Verhandlungen unter den Ländern etwas beitragen, würden wir uns mit Nachdruck für diese beiden Aspekte einsetzen! Es ist uns wichtig, für eine Medizin einzutreten, die auf Heilung und nicht auf Symptomunterdrückung setzt, die unterschiedliche Heilmethoden anerkennt und schätzt (Heilmittel aus der Natur wie Pflanzen, Mineralien und Tiere, sowie künstlerische Therapien, Körpertherapien, Beratungen, spezielle pflegerische Behandlungen, Eurythmie usw.). Auch zählt es, den Umgang mit Krankheit als einen Entwicklungsprozess zu begreifen, der sich auf körperlicher und auf geistiger Ebene abspielt.
Eine solche Sprache ist in den IGV und dem Pandemieabkommen kaum zu finden. Zugleich freuen wir uns, zu berichten, dass viele dieser Elemente nun tatsächlich in den Zehnjahresstrategieplan für die kleine WHO-Abteilung aufgenommen wurden, die sich traditioneller, komplementärer und integrativer Medizin widmet. Hier kam die anthroposophische Stimme zu Wort und konnte unerwartet einen Beitrag leisten.
Zurück zu den WHO-Verhandlungen: Wir haben den Eindruck, dass die Abschlussdokumente keine großen Mandate oder Machtverschiebungen weg von einzelnen Ländern enthalten. Stattdessen sind die Formulierungen offen, sodass vieles auf nationaler Ebene entschieden werden kann. Es gibt dabei viel Spielraum für Interpretation und Umsetzung. In der Covid-Zeit haben die einzelnen Regierungen unterschiedlich reagiert. Das wird wahrscheinlich auch in Zukunft der Fall sein.
Zu den Verhandlungen und Dokumenten
In einem früheren Artikel haben wir von der Medizinischen Sektion Informationen, Bedenken und Fragen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO veröffentlicht.1 Dazu gehörten auch Bedenken, insbesondere bezüglich des Begriffs ‹pandemischer Notfall›, der eine tatsächliche Pandemie sowie das Risiko einer möglichen Pandemie abdecken soll. Die Verhandlungen über die IGV wurden abgeschlossen, und die Vorschriften wurden 2024 angenommen. Sie treten ab September 2025 in Kraft.
Dieser Text ist ein Auszug aus einem Artikel, der in der Wochenschrift ‹Das Goetheanum› veröffentlicht wurde. Sie können den vollständigen Artikel auf der Webseite der Wochenschrift lesen. Falls Sie noch kein Abonnent sind, können Sie die Wochenschrift für 1 CHF/€ kennenlernen.
Bild WHO-Hauptgebäude, Genf, Foto: Thorkild Tylleskar/Wikimedia commons