Hausordnung des Goetheanum
Liebe Besucher*innen
Während der allgemeinen Öffnungszeiten des Goetheanum können Sie die öffentlichen Räume des Hauses begehen: Foyer und Wandelhalle, Westtreppenhaus mit Rotem Fenster, Süd- und Nordtreppenhaus u.a. stehen Ihnen offen. Für die Besichtigung des Grossen Saals und der Ausstellungsräume gelten gesonderte Öffnungszeiten.Aus Rücksicht auf den besonderen Charakter des Ortes und seiner übrigen Besucher bitten wir Sie um Achtsamkeit und Umsicht. Bitte nehmen Sie im ganzen Haus beim Telefonieren oder Unterhalten Rücksicht auf laufende Veranstaltungen und andere Besucher. Das Singen in Gruppen und Musizieren im Westtreppenhaus bedarf einer vorherigen Absprache mit dem Goetheanum. Verlassen Sie die Räume bitte so, wie Sie sie vor der Nutzung vorgefunden haben. Helfen Sie uns mit, das Haus gepflegt zu halten. Die vorliegende Hausordnung gilt für das Goetheanum, seine Nebengebäude sowie das Goetheanum-Gelände.
Aufenthalt
- Das Rauchen ist in den Gebäuden nicht gestattet. Auf dem Gelände bitten wir darum, nur in den dafür vorgesehenen Zonen an Süd- und Westeingang des Goetheanum zu rauchen.
- Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis der Betriebsleitung im Haus und auf dem Gelände Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, zu musizieren, Drucksachen zu verteilen und Werbe-/Sammelaktionen durchzuführen.
- Hunde dürfen nicht mit in die Gebäude genommen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Hunde an den Gittertoren vor dem Westeingang des Goetheanum anzubinden. Ausnahmen gelten für Blindenführhunde und andere Assistenzhunde.
- Notausgänge und Fluchtwege sind gekennzeichnet und jederzeit freizuhalten.
- Kinder sind am Goetheanum willkommen – Haus und Gelände sind jedoch kein Spielplatz. Eltern haften für Ihre Kinder.
- Essen und Trinken ist in den Veranstaltungssälen (Grosser Saal, Grundsteinsaal, Schreinereisaal, Haldesaal und Holzhaus) nicht gestattet.
- Gäste können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Besuchende belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.
- Es ist untersagt, Gebäude, Wege, Skulpturen und sonstige bauliche Anlagen zu bemalen, beschriften oder zu bekleben.
- Das Übernachten und Campieren ist auf dem Goetheanum-Gelände nicht gestattet.
- Das Mitbringen von Pyrotechnik und anderen gefährlichen Gegenständen sowie das Entzünden von Feuer ist streng untersagt.
- Das Parkieren ist zu jeder Zeit nur in den dafür vorgesehenen Zonen erlaubt und gebührenpflichtig. Die Parkplätze unmittelbar um das Goetheanum sind Mitarbeitenden, Lieferanten und Menschen mit Behinderung vorbehalten.
Filmen, Fotografieren und Tonaufzeichnungen
- Das Fotografieren und Filmen ist auf dem Gelände und in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Goetheanum (einschliesslich Nebengebäuden) für rein private Vorführung genehmigt.
- Aufnahmen im Grossen Saal den Ausstellungsräumen, und von Kunstwerken sowie das Fotografieren, Filmen oder Aufzeichnen von Vorträgen, Aufführungen oder Gesprächen ist aus urheberrechtlichen Gründen ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet.
- Für jegliche Foto- und Filmaufnahmen, die publiziert, gewerblich genutzt oder für Forschungs- und Studienzwecke verwendet werden sollen, bedarf es einer vorherigen Genehmigung und der terminlichen Abstimmung mit dem Goetheanum.
Notfall
- In Notfällen kontaktieren Sie die Mitarbeitenden des Empfangs.
- Bei Feuer und Feueralarm folgen Sie den Anweisungen der Mitarbeitenden. Sammlungsort bei einer Evakuierung ist das Rondell am Haus Duldeck im Westen des Goetheanum. Wir bitten unsere Gäste, am Versammlungsort zu bleiben, um die Wege für die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge freizuhalten.
Störung des Hausfriedens
Bei erheblichen Verstössen gegen die Hausordnung erfolgt zunächst eine Verwarnung. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Fällen kann ein Hausverbot verhängt werden. Dazu gehören vor allem:
- Androhung und Anwendung von Gewalt
- Diebstahl, Sachbeschädigung, Randalieren, Betteln
- Beschimpfen und Beleidigen des Personals des Goetheanums oder von Besuchern des Goetheanums
- Verunreinigung der Gebäude und Aussenanlagen
- Das Mitbringen und Benutzen von gefährlichen Gegenständen
- Mitbringen und Genuss von Drogen
Stand April 2024