‹Schwinbach-Aue›: Gemeinsames Protokoll mit Steiner AG
Nach Strafanzeige und Klage des Goetheanum gegen die Steiner AG führten Gespräche mit dem Investor zu Schutzmaßnahmen für die ‹Schwinbach-Aue›. Daraufhin wurde die Klage zurückgezogen.
Das Goetheanum hatte als Eigentümer des Naturschutzgebiets ‹Schwinbach-Aue› in Arlesheim (CH) rechtliche Schritte gegen die Bauarbeiten ergriffen. Daraufhin kam es zu Gesprächen mit der Steiner AG. In einem Protokoll wurden technische und bauliche Maßnahmen vereinbart, um über die bereits eingetretenen Schäden hinaus das jetzt noch Mögliche zum Schutz der ‹Schwinbach-Aue› zu unternehmen; zwei von drei Quellorten waren durch die Bauarbeiten trocken gefallen.
Nun wurde provisorisch ein Wasserzufluss zur ‹Schwinbach-Aue› wiederhergestellt, der ständig – auch in der Wasserqualität – überwacht wird. Für die Zeit nach den Bauarbeiten wurde ein Aufwertungskonzept vereinbart.
Auf Grundlage dieses Protokolls und einer regelmäßigen gemeinsamen Begehung der Baustelle hat das Goetheanum seine Zivilklage zurückgezogen. Die Fondation Helvetia Nostra bemüht sich nach wie vor in einem Verfahren vor dem Bundesgericht, die Bauzone und die Baugenehmigung überprüfen zu lassen.
Titelbild: Baustelle ‹La Colline›, Foto: Sofia Lismont