Die Konstitution der (Allgemeinen) Anthroposophischen Gesellschaft.
Tagung

Die Konstitution der (Allgemeinen) Anthroposophischen Gesellschaft.

Teil 2: Was geworden ist


von 24. bis 26. November 2023

Schreinereisaal

Zur zweiten Tagung:

Das Geistige braucht, will es sich inkarnieren, eine Form. Diese Form muss passen, wenn das Leben in ihr gelingen und erblühen soll. Rudolf Steiner gründete 1923 die Anthroposophische Gesellschaft. Doch ein gutes Jahr später wurden die Gründungsstatuten durch andere ersetzt – ohne dass dies allgemein wahrgenommen und begriffen worden wäre. So lebt die AG bis heute nicht mehr in der ihr angemessenen und zugedachten Form.

Wie konnte das geschehen? Welche Gründe gab es? Welche Folgen hatte dieses Geschehen in den verschiedenen Phasen der Gesellschaftsentwicklung und welche Bedeutung hat es für uns heute? Wir wollen versuchen, diese Fragen zu beantworten.

Zu dieser Reihe:

Weihnachten 2023 tritt die Anthroposophische Gesellschaft in ein neues Jahrhundert

Zur Selbsterkenntnis und Entwicklung als Gesellschaft wie zur Vorbereitung dieses Schrittes gehört auch, bislang Versäumtes und Ungelöstes aufzuarbeiten, um unbelastet und kraftvoll in die Zukunft gehen zu können. Das betrifft vor allem das tragische, bis heute fortwirkende Geschehen um die Konstitution der Anthroposophischen Gesellschaft.

An Weihnachten 1923/24 hatte Rudolf Steiner die Anthroposophische Gesellschaft neu begründet. Unter seiner Vorbereitung und prägenden Gestaltung vollzog sich ein einzigartiger Inkarnationsvorgang, der die geistige wie irdische (soziale) Welt in bisher ungekannter Weise umfasste.

Das ist der Boden, auf dem wir heute als Mitglieder der Anthroposophischen Gesellschaft stehen. So unser Verständnis. Doch die Wirklichkeit ist anders. Noch während der Weihnachtstagung wies Rudolf Steiner darauf hin, dass die Konstitution noch nicht vollendet sei. Insbesondere die von ihm unternommenen Versuche, zu „dem Goetheanum-Bauverein die entsprechende Relation zu bilden“ (GA 260, S. 110), kamen zu seinen Lebzeiten nicht mehr vollständig zum Abschluss.

Im Bemühen, diese einheitliche Konstitution zu realisieren getroffene Entscheidungen führten nach seinem Tode im Ergebnis dazu, dass die zu Weihnachten 1923 gegründete Gesellschaft ab 1925 und seither im (Rechts-)Leib des ehemaligen Bauvereines weiterlebt. Wie konnte es dazu kommen? Und was bedeutet das für die heutige Anthroposophische Gesellschaft? Welche Statuten gelten – und welche sollen in Zukunft Gültigkeit haben?

Die von der Sektion für Sozialwissenschaften initiierte und zusammen mit dem Vorstand von AAG und AGiD verantwortete offene Arbeitsgruppe zur Konstitutionsfrage hat ihre 2019 begonnene Arbeit weitgehend abgeschlossen. Ihr Bericht dokumentiert das lange Zeit verdrängte Geschehen.

Nun laden wir alle interessierten Mitglieder zu ernstem Erkenntnisbemühen und offener, gemeinsamer Beratung ein: Was bedeutet das angedeutete Geschehen für unsere Gesellschaft – heute und morgen? Wie lässt sich das Geschehene aufarbeiten? Wie es heilen? Und wie können wir im Sinne der Ursprungsintentionen Rudolf Steiners unsere Gesellschaft in spiritueller, rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht zukunftsfähig gestalten?

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