Der Konstitutionsproblematik auf den Grund gehen
Rund 40 Mitglieder meldeten sich im Herbst letzten Jahres, um an zunächst zwei Kolloquien zu dieser die Anthroposophische Gesellschaft durch ihre Geschichte verfolgenden Problematik teilzunehmen: die anhand von Dokumenten nachvollziehbare Entwicklung der Konstitution der Anthroposophischen Gesellschaft.
Ziel der auf der letzten Generalversammlung vorgestellten Initiative von Gerald Häfner, Michael Schmock und Justus Wittich im Rahmen der Sektion für Sozialwissenschaften soll eine für jedes interessierte Mitglied anhand der Dokumente nachvollziehbare Darstellung der Entwicklung der Konstitution der Anthroposophischen Gesellschaft sein. Auf dieser Grundlage kann dann möglicherweise herausgearbeitet werden, welche einheitliche Konstitution Rudolf Steiner nach der Weihnachtstagung 1923/24 eigentlich anstrebte.
Nachvollziehende Phänomenologie
Im ersten Kolloquium am 7. Dezember 2019 im Rudolf-Steiner-Haus Stuttgart (DE) gingen die Teilnehmenden in einer Art phänomenologischer Methode konsequent durch die Chronologie der vorhandenen Dokumente. Da viele Experten und genaue Kenner der Konstitutionsproblematik mit dabei waren, konnte hier eine deutliche Entwicklungsreihe der rechtlichen Gründungen im Zusammenhang mit Rudolf Steiner dargelegt werden: Von der Verfassung der Deutschen Sektion der Theosophischen Gesellschaft 1903 über die Grundsätze der Anthroposophischen Gesellschaft 1912 bis zur Gründung von Landesgesellschaften 1923 und schließlich der Weihnachtstagung im selben Jahr zur Neugründung einer Anthroposophischen Gesellschaft.
Parallel wurden für die äußeren Notwendigkeiten Rechtsformen gebildet wie vor allem der Johannes-Bauverein in München (DE), aus dem später in Dornach (CH) der ‹Verein des Goetheanum der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft› wurde, bis dann nach dem 8. Februar 1925 dieser Bauverein und die auf der Weihnachtstagung 1923/24 gegründete Anthroposophische Gesellschaft plötzlich als ‹verschmolzen› gehandhabt wurden und so das Konstitutionsproblem entstand.
Auf dieser erarbeiteten, chronologischen Grundlage konnten beim zweiten Kolloquium am 25. Januar 2020 im Goetheanum kompliziertere Fragestellungen beleuchtet werden: War mit der Weihnachtstagung 1923/24 im schweizerischen Rechtsraum eine Körperschaft entstanden? Für eine Mehrheit der Teilnehmenden stand dies außer Frage, andere bezweifelten eine entsprechende Absicht Rudolf Steiners. Und was bedeutete dann der Versuch am 29. Juni 1924 auf der Versammlung des Vereins des Goetheanum, eine einheitliche Konstitution bis hin zum Verlag und zur Arlesheimer Klinik zu schaffen? Die Intentionen Rudolf Steiners und Ita Wegmans sind dann über den 3. August 1924 bis zum 8. Februar 1925 recht gut zu rekonstruieren. Dann aber setzt nach dem 8. Februar und im Umkreis des Todes von Rudolf Steiner die Konstitutionsverwirrung ein.
Zugänglichmachen der Dokumente
Im kommenden dritten Kolloquium am 16. Mai 2020 wiederum in Stuttgart hoffen wir, über eine dann vorliegende Zusammenstellung der wichtigen Dokumente befinden zu können, um bei einer Verabschiedung die Thematik für alle Mitglieder öffentlich zugänglich zu machen oder auch an einem oder mehreren Mitgliedertagen gemeinsam zu bearbeiten.
Aufgrund der aufeinander aufbauenden Vorgehensweise ist es bis dahin nur sinnvoll, dass die jetzige Forschungsgruppe der Mitglieder diese Studien zu einem gewissen Abschluss bringt.