Anliegen: Rehabilitierung von Herbert Witzenmann
Im Jahr 1935 wurden Ita Wegman und Elisabeth Vreede von der Generalversammlung ihrer Leitungsaufgaben enthoben und eine große Anzahl von Mitgliedern ausgeschlossen.
33 Jahre später wurde am 14. Januar 1968 der ‹Bücherbeschluss› einseitig vom damaligen Vorstand – mit Ausnahme von Herbert Witzenmann, der sich dem Beschluss nicht anschließen konnte – im Nachrichtenblatt Nr. 7/1968 bekannt gegeben.
Unter ‹Bücherbeschluss› versteht man den Beschluss, die Bücher des damaligen Nachlassvereins (heute Rudolf-Steiner-Verlag) im Goetheanum zu verkaufen, obwohl die Generalversammlung 1956 mit 1153 gegen 47 Stimmen eben diesen Verkauf im Goetheanum abgelehnt hatte. Es war damals unter der Führung von Albert Steffen selbstverständlich, dass Bücher, die von der Nachlassverwaltung ediert wurden und deren Herausgeberin die geistige Kontinuität der Weihnachtstagung 1923/24 nicht bejahen konnte, nicht am Goetheanum verkauft werden konnten, ohne in gravierender Art und Weise das Prinzip der Wahrhaftigkeit eines zeitgemäßen Mysterienwesens zu verletzen.
Die Amfortas-Wunde
Herbert Witzenmann sah diese Verletzung meines Erachtens als eine Amfortas-Verwundung gegenüber dem geistigen Wesen ‹Anthroposophia› an, die, einmal geschlagen, die schwerwiegendsten Folgen nach sich ziehen müsse. Diese Tatsache fand in den Publikationen des Werkes von Rudolf Steiner seinen Ausdruck. Die Intentionen Rudolf Steiners während der Weihnachtstagung zur Drucklegung der Gesamtausgabe (vergleiche Paragraf 8 der Prinzipien beziehungsweise des Gründungsstatuts) wurden nicht verwirklicht. Herbert Witzenmann befürchtete damals, dass der Schutz für das Werk von Rudolf Steiner verblassen müsse. Eine alte, verstaubte, für die heutige Zeit völlig verblasste Geschichte der Anthroposophischen Gesellschaft?
Herbert Witzenmann
Herbert Witzenmann (1905–1988) war Fabrikant, Urheber patentierter Erfindungen, Ökonom, Dichter und Pianist, Erkenntniswissenschaftler, Autor zahlreicher Aufsätze und Bücher und Mitglied des Goetheanum-Vorstandes¹. Er vertrat kompromisslos den Schutzgedanken, dessen das Werk von Rudolf Steiner bedurfte und heute nicht weniger bedarf. Sein erkenntniswissenschaftliches Werk zeichnet sich dadurch aus, dass er seinen geistig anspruchsvollen Schriften und Vorträgen eben jene innere Substanz mitzugeben wusste, die sie vor intellektueller und gemüthaft-sentimentaler Ausbeutung schützt.
Zur Geschichte
Herbert Witzenmanns ganzes Leben war der individualisierten Intuition und Beobachtung gewidmet. Durch den Bücherbeschluss sah er in seiner geistgegründeten Weitsicht den Schutz, dessen das Werk Rudolf Steiners bedurfte, zerstört und der Vergessenheit anheimgestellt: «Der 14. Januar 1968 ist ein Datum von negativ-weltgeschichtlicher Bedeutung!» (Herbert Witzenmann) Das bleibend mit der sogenannten Bücherfrage verbundene Problem betrifft die spirituelle Kontinuität und das Fortwirken Rudolf Steiners unter seinen Schülern und in der heutigen Welt, auch nachdem er physisch nicht mehr unter uns weilt.
Wie gehen wir mit dem Werk von Rudolf Steiner um? Das ist die bedeutungsschwere Frage, die dem Konflikt zugrunde lag. Ist sie heute noch aktuell? Wie schützen wir das Werk von Rudolf Steiner heute? Zeigen nicht der Wirbel und die Polarisierung um Christan Clements und Hartmut Traubs Fachzeitschrift ‹Steiner Studies›, in der auch Jost Schieren und Wolf-Ulrich Klünker mitarbeiten, dass die Frage nach dem Schutz 52 Jahre nach 1968 genauso brandaktuell ist? Hatte doch Herbert Witzenmann schwere Befürchtungen im Hinblick auf den vergessenen Schutz, den wir heute wie damals offenbar nicht angemessen verwirklichen. Worin besteht das Wesen dieses Schutzes?
Der Bücherbeschluss von 1968
Die Begründung zum Bücherbeschluss des damaligen Vorsitzenden Rudolf Grosse: «Dadurch werden Kräfte frei, die für die Weiterentwicklung der Anthroposophischen Gesellschaft und ganz besonders für die Verwirklichung der Hochschule eingesetzt werden können.»²
Das Gegenteil war der Fall. Damit wurde ein schwerer Konflikt innerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft veranlagt, der bis 1979 dauerte, als der Antrag, Herbert Witzenmann durch die Generalversammlung abzuwählen, an seinem beeindruckenden Rechenschaftsbericht scheiterte.
Der Mehrheits-Vorstand entzog im Mai 1970 Herbert Witzenmann die Sozialwissenschaftliche Sektion. Herbert Witzenmann erreichte auf dem Krankenlager ein Schreiben seiner Vorstandskollegen, das im Januar 1972 mit einem Zusatz auch im Nachrichtenblatt Nr. 3/1972 veröffentlicht worden ist. Darin bekundeten sie, dass sie die gesamten Funktionen von Herbert Witzenmann in Vorstand und Hochschule nunmehr als ruhend betrachteten.³
Die Wissenschaftlichkeit der Anthroposophie – unsere Zukunft?
Nach einem halben Jahrhundert ist es möglich, die alten, ausgetretenen Wege, die der Konflikt hinterlassen hat, bei gutem Willen zu verlassen und der Integration der wissenschaftlich getragenen Erkenntnisströmung in der Anthroposophischen Gesellschaft eine neue Gestalt zu verleihen. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die nicht von heute auf morgen zu leisten ist. Denn mit Herbert Witzenmanns Exilierung floh das geistige Wesen der Wissenschaftlichkeit, wie er es vertreten konnte, meiner Einschätzung nach mit scheuer Gebärde aus dem Goetheanum.
Von dieser Rückgewinnung hängt meines Erachtens die Zukunft der Anthroposophischen Gesellschaft ab. Denn der Konflikt weist uns auf die Frage hin, wie wir das Werk von Rudolf Steiner erarbeiten, es in seiner Tiefe uns so zu eigen machen, dass wir es zu schützen fähig sind. Die mit der Rehabilitierung verbundene Aufarbeitung der Geschichte der Gesellschaft ermöglicht uns, der Zukunftsgestalt der Anthroposophischen Gesellschaft – neben anderen Aufgabenbereichen – Wirklichkeit zu verleihen. Nur wenn sich Geist-Erinnern, Geist-Besinnen und Geist-Erschauen zur Einheit vermählen, kann soziale Wirklichkeit neu gestaltet werden. Herbert Witzenmann bedarf persönlich keiner Rehabilitierung. Die Anthroposophische Gesellschaft von heute bedarf jener dagegen sehr.
Hiermit bitte ich den Vorstand, die Rehabilitierung von Herbert Witzenmann zusammen mit der Mitgliedschaft in die Wege zu leiten. Unter Rehabilitierung verstehe ich die Wiedereingliederung seiner Persönlichkeit und seines Werkes in die Anthroposophische Gesellschaft, aus der er de facto, wenn auch nicht de jure ausgeschlossen und ins Exil geschickt wurde. Die Wiedereingliederung soll mit einer entsprechenden und umfassenden Würdigung der Verdienste Herbert Witzenmanns für die spirituelle Fortexistenz der Weihnachtstagung 1923/24 und für die sozialästhetischen Impulse für eine zeitgemäße Sozialgestalt der Anthroposophischen Gesellschaft einhergehen.
Grundlegende Aufarbeitung
Am 4. Februar 2020 traf sich der Vorstand am Goetheanum mit Eugen Meier und unterstützte sein Anliegen. Es ist dies aber nicht mit einem einmaligen Akt oder Beschluss der Generalversammlung getan, sondern es gilt, in der kommenden Zeit den damaligen Vorstandskonflikt und den ihm zugrunde liegenden sogenannten Nachlass-Streit beziehungsweise noch grundlegender die verschiedenen Anschauungen zur Hochschul- und Wissenschaftsfrage auf die Zukunft gerichtet aufzuarbeiten. | Für den Vorstand am Goetheanum: Justus Wittich
¹ Vergleiche Ralf Sonnenberg: ‹Quo vadis, Freie Hochschule für Geisteswissenschaft? Zum Erscheinen einer dreibändigen Dokumentation zur Vorstandstätigkeit Herbert Witzenmanns – und zu einem verdrängten Kapitel der Geschichte der Anthroposophischen Gesellschaft›, in: ‹Die Drei› Nr. 1–2/2018
² Reto Andrea Savoldelli: Zur Tätigkeit von Herbert Witzenmann im Vorstand im Goetheanum, Gideon-Spicker-Verein, Dornach 1992
³ Vergleiche anthroblog.anthroweb.info > Zur Geschichte der anthroposophischen Gesellschaft und Bewegung im 20. Jahrhundert, 1971 > Der Staub von 20 Jahren